Ambulante Pflege – auf die Sie sich rund um die Uhr verlassen können.


Da pflegebedürftige Kunden häufig nicht mehr ohne Unterstützung den Alltag meistern können, unterstützen wir Sie gern, wenn es alleine nicht mehr geht. Hier kommen wir als ambulanter Pflegedienst ins Spiel: Wir kommen zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen – von der 24h-Rufberreitschaft über die Grundpflege bis hin zur Betreuung durch unsere Wundexperten können Sie uns vertrauen.
Wir nehmen unsere Aufgaben sehr ernst und bieten Ihnen im Pflegedienstbereich folgende Leistungen:
Grundpflege


Erstattung durch die Pflegekasse und andere Kostenträger (z.B. Sozialamt) bzw. private Leistungen.
- Körperpflege (z.B. Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege, Haarpflege, An- und Auskleiden)
- Darm- und Blasenentleerung (z.B. Toilettengang, Inkontinenzversorgung)
- Mobilität (z.B. Aufstehen, Gehen, Stehen, Bewegungsübungen, Lagern und Betten)
- Ernährung (z.B. Zubereiten von Fertiggerichten, Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme)
- Vorbeugende Maßnahmen (z.B. gegen Dekubitus)
- und weitere Leistungen
Behandlungspflege


Erstattung durch die Krankenkasse, diese müssen von Ihrem Arzt verordnet werden.
- Injektionen (Insulin, Heparin, Schmerztherapie)
- Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Atmung)
- Blutzuckerkontrolle
- Tägliche Medikamentengabe, Richten der Medikamente für die Woche
- An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe
- Wundversorgung und Verbände
- Kompressionsverbände
- Künstliche Ernährung und Infusionstherapie
- Stomaversorgung, Katheterpflege und –wechsel
- Heimdialyse
- Port/ZVK Systeme
- Tracheostoma
- Palliativ Care Versorgung durch qualifiziertes Personal
und weitere Leistungen
Wundmanagement
Erstattung durch die Krankenkasse, diese müssen von ihrem Arzt verordnet werden. Durch jahrelange praktische und ständige theoretische Weiterbildung in der Versorgung von Menschen mit Wunden (auch chronisch), bieten wir Ihnen zusatzqualifiziertes Personal an.
Einige unserer Mitarbeiter haben sich als Wundexperte weitergebildet.
Durch regelmäßige Visiten mit Ihrem Facharzt bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Versorgung Ihrer Gesundheitsprobleme.
Bezugspflege
Gewohnheit gibt Sicherheit…
Die Verantwortung für einen Patienten oder einer Patientengruppe kommt nur einer Pflegekraft zu.
Auf den Punkt gebracht bedeutet Bezugspflege, dass sich immer die selben Mitarbeiter des Pflegedienstes um den zu pflegenden Patienten kümmern – zu festgesetzten Zeiten.
Die Pflegekraft kennt individuelle Gewohnheiten und Vorlieben. So wird die Umsetzung der Ziele in der Pflegeplanung wesentlich erleichtert.
24 Std. Erreichbarkeit
Rufbereitschaft 02243-8455328
Verhinderungspflege
Erstattung durch die Pflegekasse (ab Pflegegrad 2) und andere Kostenträger (z.B. Sozialamt) bzw. private Leistungen.
In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub.
Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Beratungsgespräch nach § 45b SGB XI
Umfassende Beratung von ausgebildeten Pflegeberatern.
Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI
Erstattung durch die Pflegekasse und andere Kostenträger (z.B. Sozialamt) bzw. private Leistungen.


Die Beratungsbesuche sollen der pflegenden Person pflegefachliche Unterstützung bieten, um so die Qualität für die häusliche Pflege zu gewährleisten.
- Bedarf und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (z.B. technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel)
- Hebe- und Lagerungstechniken
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ärzte und Sonstige Leistungserbringer
- Pflegegerechtigkeit Wohnraum
- Unterstützung bei MDK-Einstufung
- Praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson
Begleitung bei MDK-Einstufung
Wer eine Einstufung oder auch Höherstufung in einem Pflegegrad möchte, muss diesen bei seiner Pflegekasse beantragen.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne mit jahrelanger Erfahrung bei dem Einstufungsverfahren.
Hausnotruf
Fühlen Sie sich zu Hause sicher und geborgen. Ihr Hilferuf wird immer gehört, niemand muss sich sorgen machen.
- 24 Std. Sprachkontakt zur Hausnotruf-Zentrale
- 24 Std. Information Ihrer Bezugsperson
- 24 Std. Rufbereitschaft mit Schlüsselhinterlegung
Essen auf Rädern
Vermittlung an Menüservice der Johanniter
Zusätzliche Betreuungsleistungen § 45b
Erstattung durch die Pflegekasse und andere Kostenträger (z.B. Sozialamt) bzw. private Leistungen.
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI zur Verfügung
- Ausflüge & Spaziergänge
- Gemeinsame Besorgungen
- Geistige Anregungen
- Gemeinsamer Zeitvertreib
- Begleitung bei Arzt- und Behördengängen
- und weitere Leistungen
Pflegehilfsmittel
Unterstützung bei der Beantragung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.